Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Dynaplo GmbH
Dynaplo GmbH
Huntheimer Straße 92, 4780 St. Vith
Unternehmensnummer: 1023.135.907
Nachfolgend: „Dienstleister“
1. Anwendungsbereich und Vertragsrang
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für sämtliche
Angebote, Aufträge, Verträge und Leistungen des Dienstleisters gegenüber Unternehmen im
Sinne des belgischen Wirtschaftsrechts, insbesondere gegenüber natürlichen oder juristischen
Personen, die dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit verfolgen.
1.2. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verträge mit Verbrauchern bedürfen
gesonderter Vertragsbedingungen.
1.3. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine oder besondere Bedingungen des
Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird,
es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
1. das individuell unterzeichnete Vertragsdokument oder die Auftragsbestätigung,
2. das Angebot des Dienstleisters einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibung,
Statement of Work, Projektbeschreibung oder besonderer Bedingungen,
3. diese AGB.
1.5. Diese AGB gelten auch für alle Folgeaufträge, Zusatzaufträge, Erweiterungen,
Supportleistungen, Beratungen und sonstigen künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den
Parteien, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
1.6. Der Kunde erkennt diese AGB spätestens mit Auftragserteilung, Freigabe eines
Angebots, Abruf einer Leistung oder Inanspruchnahme von Leistungen als verbindlich an.
2. Gegenstand der Dienstleistung
2.1. Der Dienstleister erbringt Beratungs-, Unterstützungs-, Konfigurations-,
Implementierungs-, Schulungs-, Analyse- und sonstige projektbezogene Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Odoo-Produkten sowie damit verbundenen Geschäftsprozessen,
Integrationen und digitalen Arbeitsabläufen.
2.2. Der Dienstleister schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot, in der
Auftragsbestätigung, im Statement of Work oder in einer sonstigen schriftlichen
Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
2.3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verkauft, lizenziert oder überträgt
der Dienstleister keine Software des Herstellers Odoo und auch keine Software Dritter. Odoo-
Software, Odoo-Updates, Odoo-Upgrades, Odoo-Hosting, Odoo.sh-Leistungen sowie sonstige
Leistungen Dritter werden ausschließlich vom jeweiligen Drittanbieter erbracht und
unterliegen dessen Bedingungen.
2.4. Soweit der Dienstleister Empfehlungen, Konfigurationen, Hilfestellungen oder
Implementierungsunterstützung bereitstellt, erfolgt dies auf Grundlage der vom Kunden
mitgeteilten Informationen, Anforderungen und Zielsetzungen.
2.5. Der Dienstleister erbringt keine Tätigkeiten, die ausschließlich Angehörigen
reglementierter Berufe vorbehalten sind. Insbesondere ersetzen die Leistungen keine
Leistungen eines Buchhalters, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts oder
sonstigen reglementierten Berufs.
2.6. Als vergütungspflichtige Leistungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
sämtliche projekt- und leistungsbezogenen Tätigkeiten, insbesondere:
Besprechungen,
Vor- und Nachbereitung,
Analyse,
Recherche,
Konfiguration,
Tests,
Fehleranalyse,
Dokumentation,
Projektkoordination,
E-Mail-Kommunikation,
Telefonate,
Videokonferenzen,
interne Abstimmungen mit Projektbezug,
Fahrzeiten,
Reisezeiten,
Vor-Ort-Einsätze,
Nachbearbeitung,
Unterstützungsleistungen
Long Term Support, d.h. Leistungen, die eine nachträgliche Unterstützung darstellen
und somit eine langfristige Unterstützung darstellen 1
3. Leistungspflichten des Dienstleisters
1 Eine alternative Möglichkeit besteht darin, einen getrennten Dienstleistungsvertrag, basierend auf einem
getrennten Angebot abzuschließen. Dies müsste aber ausdrücklich vereinbart werden. in Ermangelung einer
getrennten Vereinbarung ist die langfristige Unterstützung Teil des Vertrages und wird auf Stundenbasis
abgerechnet
3.1. Der Dienstleister schuldet eine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen und nach den
Regeln der fachgerechten Berufsausübung. Die Leistungen stellen, soweit nicht ausdrücklich
schriftlich anders vereinbart, eine reine Mittelverpflichtung (obligation de moyens /
middelenverbintenis) und keine Erfolgsverpflichtung dar.
3.2. Der Dienstleister schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg,
keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Produktivitätssteigerung, keine fehlerfreie oder
ununterbrochene Funktion externer Software und keine uneingeschränkte rechtliche,
steuerliche, buchhalterische oder regulatorische Konformität der beim Kunden eingesetzten
Prozesse oder Systeme.
3.3. Termine, Fristen, Projektpläne, Zeitangaben, Go-live-Daten, Schätzungen und
Stundenschätzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
3.4. Angaben des Dienstleisters zu Aufwand, Dauer oder Ressourcenbedarf beruhen auf dem
bei Angebotsabgabe bekannten Sachstand. Änderungen des Projektumfangs, geänderte
Anforderungen, fehlende Mitwirkung oder neu erkannte technische oder fachliche
Komplexität können zu Anpassungen von Aufwand, Planung und Vergütung führen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Unterlagen, Entscheidungen, Freigaben, Testdaten, Zugänge, Ansprechpartner
und sonstigen Mitwirkungsleistungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen.
4.2. Der Kunde benennt auf Verlangen des Dienstleisters mindestens einen fachlich und
organisatorisch zuständigen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu
treffen oder zu veranlassen.
4.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Vorgaben,
Spezifikationen, Geschäftsvorgänge, Stammdaten, Buchungslogiken, steuerlichen
Einstellungen, Preislogiken und sonstigen Inhalte sachlich zutreffend, vollständig und aktuell
sind.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, vom Dienstleister vorgelegte Konzepte, Zwischenergebnisse,
Konfigurationen, Teststände, Dokumentationen, Rückfragen oder Freigabeanforderungen
unverzüglich zu prüfen und beanstandete Punkte konkret mitzuteilen.
4.5. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten, die Einrichtung und Aufrechterhaltung
angemessener Backups, die Kontrolle produktiver Datenbestände, die Prüfung von Importen,
die Freigabe von Änderungen und die Überwachung seines produktiven Systems selbst
verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.6. Der Kunde stellt sicher, dass der Dienstleister im erforderlichen Umfang rechtmäßigen
Zugriff auf die relevanten Systeme, Konten, Testumgebungen, Schnittstellen,
Drittanbieterplattformen und technischen Ressourcen erhält.
4.7. Verzögerungen, Mehraufwand, Unterbrechungen, Fehlkonfigurationen oder Schäden, die
ganz oder teilweise auf unrichtige, unvollständige, verspätete oder widersprüchliche Angaben
oder Mitwirkungsleistungen des Kunden zurückzuführen sind, gehen ausschließlich zu Lasten
des Kunden.
4.8. Wird der Dienstleister durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des
Kunden an der Leistungserbringung gehindert oder beeinträchtigt, verlängern sich vereinbarte
Fristen angemessen; zudem ist der dadurch entstehende Zusatzaufwand vom Kunden nach
den vereinbarten Sätzen zu vergüten.
5. Angebote, Zustandekommen des Vertrags und
Zusatzleistungen
5.1. Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
5.2. Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters,
schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden,
oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch den Dienstleister auf
Anforderung oder mit Zustimmung des Kunden.
5.3. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
5.4. Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, insbesondere
Änderungswünsche, zusätzliche Anforderungen, nachträgliche Anpassungen, erweiterte
Analysen, zusätzliche Tests, Fehlerursachenanalysen, Datenbereinigungen, Datenmigrationen,
Schulungen oder Supportleistungen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert
vergütet.
5.5. Der Dienstleister ist berechtigt, Zusatzleistungen auch dann zu erbringen und
abzurechnen, wenn sich deren Notwendigkeit erst im Verlauf des Projekts ergibt und deren
Durchführung im objektiven Interesse des Projektfortschritts liegt oder vom Kunden
ausdrücklich oder konkludent verlangt wird.
6. Änderungswünsche und Projektänderungen
6.1. Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Leistungsumfang, Prioritäten, Prozessen,
Integrationen, Berichten, Workflows, Berechtigungen, Schnittstellen oder sonstigen
Projektbestandteilen bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
6.2. Der Dienstleister ist berechtigt, für die Prüfung, Bewertung und Umsetzung von
Änderungswünschen zusätzlichen Aufwand nach Zeitaufwand abzurechnen.
6.3. Der Dienstleister kann die Umsetzung eines Änderungswunsches von einer vorherigen
schriftlichen Bestätigung des Zusatzaufwands, einer Anpassung des Projektplans oder einer
Vorschusszahlung abhängig machen.
6.4. Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Termine, Ressourcen,
Prioritäten, Testaufwand, Abhängigkeiten und Vergütung haben. Der Dienstleister haftet nicht
für Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus vom Kunden veranlassten Änderungen
resultieren.
7. Abnahme, Prüfung und Freigabe
7.1. Soweit eine Abnahme nach Art der Leistung sachgerecht ist, hat der Kunde die vom
Dienstleister mitgeteilten Ergebnisse, Konfigurationen, Liefergegenstände, Teststände oder
abgeschlossenen Projektphasen unverzüglich zu prüfen.
7.2. Der Kunde hat offensichtliche Mängel, Fehler oder Abweichungen unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der Bereitstellung oder
nach Zugang des jeweiligen Ergebnisses, schriftlich und konkret mitzuteilen.
7.3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine hinreichend konkrete Beanstandung, gilt die
betreffende Leistung oder Projektphase als abgenommen bzw. freigegeben.
7.4. Eine Abnahme oder Freigabe gilt ferner als erfolgt, sobald der Kunde die betreffende
Leistung produktiv nutzt oder deren Nutzung durch Dritte veranlasst, es sei denn, die Nutzung
erfolgt ausschließlich zu Testzwecken und wurde ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
7.5. Unerhebliche Mängel oder solche, die die bestimmungsgemäße Nutzung nicht wesentlich
beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht.
8. Vergütung, Stundensätze und Auslagen
8.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Pauschalhonorar vereinbart wurde, erfolgt die
Vergütung auf Stundenbasis zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen.
8.2. Soweit keine abweichenden Stundensätze schriftlich vereinbart wurden, gelten die zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze des Dienstleisters.
8.3. Der Dienstleister dokumentiert die erbrachten Leistungen in angemessener Weise,
insbesondere durch Zeiterfassung, Tätigkeitsberichte, Projekteinträge, Ticketdokumentation
oder sonstige Leistungsnachweise. Diese Informationen zum Aufwand sind transparent und
für den Kunden jederzeit einsehbar.
8.4. Reisezeiten, Fahrzeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen, Parkkosten sowie
sonstige notwendige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.5. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlich
geschuldeter Abgaben.
8.6. Der Dienstleister ist berechtigt, bei länger andauernden Projekten, erhöhtem
Ausfallrisiko, erheblichem Zusatzaufwand oder begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden angemessene Vorschüsse, Zwischenabrechnungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9. Abrechnung und Rechnungsbeanstandung
9.1. Der Dienstleister ist berechtigt, seine Leistungen monatlich im Nachhinein abzurechnen,
sofern keine andere Abrechnungsweise vereinbart wurde.
9.2. Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang auf ihre
inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
9.3. Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb dieser Frist schriftlich unter konkreter
Bezeichnung der beanstandeten Positionen mitzuteilen. Allgemeine, pauschale oder nicht
substantiierte Einwendungen genügen nicht.
9.4. Nicht fristgerecht und nicht konkret beanstandete Rechnungspositionen gelten
vorbehaltlich zwingenden Rechts als anerkannt.
9.5. Die Beanstandung einzelner Rechnungspositionen berechtigt den Kunden nicht zur
Zurückbehaltung des gesamten Rechnungsbetrags. Unstreitige Positionen bleiben fristgerecht
zahlbar.
10. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
10.1. Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2. Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen auf den offenen Betrag von Rechts wegen und
ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des nach dem belgischen Gesetz vom 2.
August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr anwendbaren
Zinssatzes an, soweit dieses Gesetz anwendbar ist.
10.3. Zusätzlich schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung die
gesetzlich vorgesehene pauschale Entschädigung sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich
zulässige Beitreibungs- und Schadensersatzansprüche.
10.4. Teilzahlungen werden zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet.
10.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle offenen, auch noch nicht fälligen
Forderungen des Dienstleisters sofort fällig, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit der
Dienstleister den Kunden zuvor hierauf hingewiesen hat oder die Voraussetzungen einer
berechtigten Unsicherheitseinrede vorliegen.
10.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen des Dienstleisters aufzurechnen, es sei
denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11. Aussetzung der Leistungen
11.1. Der Dienstleister ist berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen ganz oder teilweise
auszusetzen, wenn:
der Kunde fällige Rechnungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht
bezahlt,
der Kunde seinen Mitwirkungs-, Prüfungs-, Freigabe- oder Informationspflichten nicht
nachkommt,
die weitere Leistungserbringung wegen fehlender Zugänge, fehlender Entscheidungen
oder fehlender Mitwirkung objektiv unzumutbar oder nicht sinnvoll möglich ist,
begründete Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der
Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
11.2. In dringenden Ausnahmefällen, insbesondere bei erheblichem Zahlungsrückstand,
schwerwiegender Vertragsverletzung oder ernstlicher Gefährdung der Systeme, Daten oder
Rechte des Dienstleisters, kann die Aussetzung ohne vorherige Nachfrist erfolgen.
11.3. Die Aussetzung lässt die Vergütungsansprüche des Dienstleisters für bereits erbrachte
Leistungen unberührt.
11.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, soweit die Aussetzung berechtigt
war.
11.5. Durch die Aussetzung entstehender Mehraufwand, Reaktivierungsaufwand, erneute
Einarbeitung oder Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag entweder für die Dauer des jeweiligen
Projekts oder als unbefristetes Dauerschuldverhältnis für Support-, Beratungs- oder
Begleitleistungen geschlossen.
12.2. Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von einem
Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
12.3. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
12.4. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn:
der Kunde trotz Mahnung wesentliche Zahlungspflichten verletzt,
der Kunde nachhaltig gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt,
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit objektiv nicht mehr möglich ist,
der Kunde insolvenzreif wird, ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird
oder vergleichbare Umstände vorliegen.
12.5. Im Falle einer Beendigung des Vertrags sind sämtliche bis zum Wirksamwerden der
Beendigung erbrachten Leistungen, angefallenen Zeiten, begonnenen Arbeiten, bereits
disponierten Fremdkosten und sachlich veranlassten Beendigungsaufwände vom Kunden zu
vergüten.
13. Subunternehmer und Dritte
13.1. Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung ganz oder teilweise
qualifizierter Mitarbeiter, Freelancer, verbundener Unternehmen oder sonstiger
Subunternehmer zu bedienen.
13.2. Der Dienstleister bleibt für die ordnungsgemäße Auswahl und Steuerung der von ihm
eingesetzten Erfüllungsgehilfen verantwortlich.
13.3. Soweit für die Leistungserbringung Leistungen oder Systeme Dritter eingebunden
werden, haftet der Dienstleister nicht für deren Verfügbarkeit, Kontinuität, Fehlerfreiheit,
Supportbereitschaft oder Vertragsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
14. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
14.1. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte, Urheberrechte, Know-how-Rechte, Methoden,
Vorlagen, Konzepte, Skripte, Dokumentationen, Modelle, Konfigurationsansätze, Prozesse,
Bibliotheken, Tools, Arbeitsweisen und sonstigen vorbestehenden oder während der
Leistungserbringung entwickelten allgemeinen Bestandteile verbleiben ausschließlich beim
Dienstleister oder beim jeweiligen Rechtsinhaber.
14.2. Soweit der Dienstleister für den Kunden konkrete projektspezifische Arbeitsergebnisse
erstellt und diese urheberrechtlich oder sonst immaterialgüterrechtlich geschützt sind, erhält
der Kunde nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Vergütung ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur internen Nutzung der
betreffenden Ergebnisse im Rahmen des vereinbarten Geschäftszwecks erforderlich ist.
14.3. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veräußerung, Offenlegung, Vervielfältigung
außerhalb des Vertragszwecks, Dekompilierung, Wiederverwendung für Dritte oder
kommerzielle Verwertung durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
Dienstleisters unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
14.4. Rechte an Software, Modulen, Schnittstellen, Komponenten oder Inhalten Dritter
verbleiben ausschließlich bei deren jeweiligen Rechtsinhabern und richten sich nach den
Bedingungen des betreffenden Dritten.
14.5. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Daten, seiner geschäftlichen Inhalte und seiner ihm
zustehenden vorbestehenden Rechte.
15. Vertraulichkeit
15.1. Jede Partei verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung
zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu
behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
15.2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere technische, kommerzielle,
organisatorische, finanzielle, strategische und betriebliche Informationen, Kundendaten,
Zugangsdaten, Prozesse, Dokumentationen, Angebote, Preisgestaltungen, Projektinhalte und
sonstige nicht offenkundige Informationen.
15.3. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung allgemein zugänglich sind,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden,
unabhängig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden,
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung
offengelegt werden müssen; in diesem Fall ist die andere Partei, soweit rechtlich
zulässig, vorab zu informieren.
15.4. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern,
Beratern oder Subunternehmern zugänglich machen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen
und ihrerseits angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
15.5. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum
von fünf Jahren fort, soweit nicht zwingendes Recht oder die Natur der Information eine
längere Geheimhaltung gebietet.
16. Datenschutz
16.1. Jede Partei ist für die Einhaltung der auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen
Vorschriften in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
16.2. Soweit der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten
im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür ein Auftragsverarbeitungsverhältnis im Sinne
der Datenschutzvorschriften vorliegt, werden die Parteien auf erstes Anfordern eine
gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
16.3. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten an den
Dienstleister und zu deren Verarbeitung im Rahmen des Vertrags rechtlich befugt ist.
16.4. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die materielle Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitungsvorgänge des Kunden, dessen Informationspflichten oder dessen
Aufbewahrungspflichten rechtlich zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als
Beratungsleistung vereinbart wurde.
16.5. Der Kunde hat personenbezogene Daten auf das für die Leistungserbringung
erforderliche Maß zu beschränken und nach Möglichkeit Testdaten, Pseudonymisierung oder
sonstige datensparsame Verfahren einzusetzen.
17. Gewährleistung und Mängelrechte
17.1. Soweit der Dienstleister Dienstleistungen erbringt, schuldet er keine werkvertragliche
Erfolgsgarantie, sondern lediglich die vertragsgemäße Erbringung nach Maßgabe von Artikel
3 dieser AGB.
17.2. Sofern ausnahmsweise ein konkret abgrenzbares Arbeitsergebnis geschuldet ist und
dieses einen vom Dienstleister zu vertretenden wesentlichen Mangel aufweist, ist der
Dienstleister zunächst berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist
nachzubessern oder eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
17.3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, hinreichend konkret und nachvollziehbar zu rügen
und dem Dienstleister Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben.
17.4. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel beruht auf:
unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden,
Eingriffen des Kunden oder Dritter,
Änderungen an Konfigurationen oder Datenbeständen,
Fehlern externer Software, Updates oder Drittanbietersysteme,
fehlenden Backups,
unsachgemäßer Nutzung,
unterlassener Prüfung oder verspäteter Rüge.
18. Haftung
18.1. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf einer ihm zurechenbaren
Vertragsverletzung oder sonstigen Pflichtverletzung beruhen und nach Maßgabe der
vorliegenden Klausel ersatzfähig sind.
18.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
18.3. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für den unmittelbaren,
vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
18.4. Der Dienstleister haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere
nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Produktionsausfall, Nutzungsausfall,
Reputationsschäden, Datenverlust, Mehraufwand des Kunden, Verlust von Geschäftschancen
oder Ansprüche Dritter, es sei denn, zwingendes Recht bestimmt etwas anderes.
18.5. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die ganz oder teilweise zurückzuführen sind
auf:
unrichtige, unvollständige oder verspätete Informationen oder Entscheidungen des
Kunden,
fehlende Mitwirkung des Kunden,
Ausfälle, Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Fehler externer Anbieter, Plattformen
oder Softwareprodukte,
vom Kunden oder von Dritten vorgenommene Änderungen,
mangelnde Datensicherung, fehlende Backups oder unzureichende interne Kontrollen
des Kunden,
die Nutzung der Leistungen zu einem nicht vereinbarten oder ungeeigneten Zweck.
18.6. Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte vertragliche und außervertragliche Haftung
des Dienstleisters pro Schadensfall und insgesamt pro Vertragsverhältnis begrenzt auf den
höheren der folgenden Beträge:
den Netto-Gesamtbetrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem
haftungsauslösenden Ereignis für das betreffende Projekt oder Vertragsverhältnis
tatsächlich gezahlten Vergütung,
oder 10.000 EUR.
18.7. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung nach zwingendem
Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, insbesondere bei Vorsatz, bei
Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie in sonstigen zwingenden Ausnahmefällen.
19. Höhere Gewalt
19.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer
Verpflichtungen, soweit diese auf höhere Gewalt oder ein außerhalb ihres zumutbaren
Einflussbereichs liegendes Ereignis zurückzuführen ist.
19.2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Epidemien,
Pandemien, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, länger andauernde Strom- oder
Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle externer Infrastrukturen, Ausfälle
wesentlicher Drittanbieter, staatliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare und
unabwendbare Umstände.
19.3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und
voraussichtliche Dauer des Ereignisses und bemüht sich, die Auswirkungen nach besten
Kräften zu begrenzen.
19.4. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, ist jede Partei
berechtigt, den betroffenen Vertragsteil schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
20. Referenznennung
20.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsabschluss in angemessener
Weise als geschäftliche Referenz zu benennen und dessen Firma und Logo zu diesem Zweck
zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
20.2. Eine inhaltliche Beschreibung des Projekts oder die Veröffentlichung vertraulicher
Informationen erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
21. Abwerbeverbot
21.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von
zwölf Monaten nach Beendigung des Vertrags keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder
wesentlichen Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters, die mit der Leistungserbringung befasst
waren, unmittelbar oder mittelbar ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters
abzuwerben oder einzustellen.
21.2. Im Falle eines Verstoßes schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von
sechs Bruttomonatsvergütungen der betreffenden Person, unbeschadet des Rechts des
Dienstleisters, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
22. Beendigung, Herausgabe und Mitwirkung beim Exit
22.1. Nach Vertragsbeendigung wird der Dienstleister dem Kunden auf dessen Wunsch und
gegen Vergütung zum üblichen Stundensatz in angemessenem Umfang bei einer geordneten
Übergabe oder Beendigung der Zusammenarbeit mitwirken.
22.2. Ein Anspruch des Kunden auf unentgeltliche Exit-, Migrations-, Dokumentations-,
Übergabe- oder Schulungsleistungen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
22.3. Zurückbehaltungsrechte des Dienstleisters wegen offener Forderungen bleiben im
gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.
23. Salvatorische Klausel
23.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig
oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
23.2. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt,
soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.
23.3. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
23.4. Alle Klauseln werden als teilbar erachtet.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1. Es gilt ausschließlich belgisches Recht, unter Ausschluss des internationalen
Privatrechts, soweit dieses auf die Anwendung ausländischen Rechts verweisen würde.
24.2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Dienstleister und einem Kunden, der
Unternehmen im Sinne dieser AGB ist, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks
EUPEN zuständig.
24.3. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Kunden alternativ auch vor dem nach
allgemeinem Recht zuständigen Gericht zu verklagen.
25. Sprache
25.1. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.
25.2. Soweit Übersetzungen erstellt werden, dienen diese nur der Information. Im Fall von
Auslegungsdifferenzen geht die deutsche Fassung vor, soweit zwingendes Recht dem nicht
entgegensteht.
26. Schlussbestimmungen
26.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der
Schriftform, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Form vorsieht.
26.2. Ein Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und
schriftlich erklärt wird.
26.3. Dass eine Partei ein Recht nicht oder nicht sofort ausübt, gilt nicht als Verzicht auf
dieses Recht
Dynaplo GmbH
Dynaplo GmbH
Huntheimer Straße 92, 4780 St. Vith
Unternehmensnummer: 1023.135.907
Nachfolgend: „Dienstleister“
1. Anwendungsbereich und Vertragsrang
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für sämtliche
Angebote, Aufträge, Verträge und Leistungen des Dienstleisters gegenüber Unternehmen im
Sinne des belgischen Wirtschaftsrechts, insbesondere gegenüber natürlichen oder juristischen
Personen, die dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit verfolgen.
1.2. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verträge mit Verbrauchern bedürfen
gesonderter Vertragsbedingungen.
1.3. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine oder besondere Bedingungen des
Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird,
es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
1. das individuell unterzeichnete Vertragsdokument oder die Auftragsbestätigung,
2. das Angebot des Dienstleisters einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibung,
Statement of Work, Projektbeschreibung oder besonderer Bedingungen,
3. diese AGB.
1.5. Diese AGB gelten auch für alle Folgeaufträge, Zusatzaufträge, Erweiterungen,
Supportleistungen, Beratungen und sonstigen künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den
Parteien, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
1.6. Der Kunde erkennt diese AGB spätestens mit Auftragserteilung, Freigabe eines
Angebots, Abruf einer Leistung oder Inanspruchnahme von Leistungen als verbindlich an.
2. Gegenstand der Dienstleistung
2.1. Der Dienstleister erbringt Beratungs-, Unterstützungs-, Konfigurations-,
Implementierungs-, Schulungs-, Analyse- und sonstige projektbezogene Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Odoo-Produkten sowie damit verbundenen Geschäftsprozessen,
Integrationen und digitalen Arbeitsabläufen.
2.2. Der Dienstleister schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot, in der
Auftragsbestätigung, im Statement of Work oder in einer sonstigen schriftlichen
Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
2.3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verkauft, lizenziert oder überträgt
der Dienstleister keine Software des Herstellers Odoo und auch keine Software Dritter. Odoo-
Software, Odoo-Updates, Odoo-Upgrades, Odoo-Hosting, Odoo.sh-Leistungen sowie sonstige
Leistungen Dritter werden ausschließlich vom jeweiligen Drittanbieter erbracht und
unterliegen dessen Bedingungen.
2.4. Soweit der Dienstleister Empfehlungen, Konfigurationen, Hilfestellungen oder
Implementierungsunterstützung bereitstellt, erfolgt dies auf Grundlage der vom Kunden
mitgeteilten Informationen, Anforderungen und Zielsetzungen.
2.5. Der Dienstleister erbringt keine Tätigkeiten, die ausschließlich Angehörigen
reglementierter Berufe vorbehalten sind. Insbesondere ersetzen die Leistungen keine
Leistungen eines Buchhalters, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts oder
sonstigen reglementierten Berufs.
2.6. Als vergütungspflichtige Leistungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
sämtliche projekt- und leistungsbezogenen Tätigkeiten, insbesondere:
Besprechungen,
Vor- und Nachbereitung,
Analyse,
Recherche,
Konfiguration,
Tests,
Fehleranalyse,
Dokumentation,
Projektkoordination,
E-Mail-Kommunikation,
Telefonate,
Videokonferenzen,
interne Abstimmungen mit Projektbezug,
Fahrzeiten,
Reisezeiten,
Vor-Ort-Einsätze,
Nachbearbeitung,
Unterstützungsleistungen
Long Term Support, d.h. Leistungen, die eine nachträgliche Unterstützung darstellen
und somit eine langfristige Unterstützung darstellen 1
3. Leistungspflichten des Dienstleisters
1 Eine alternative Möglichkeit besteht darin, einen getrennten Dienstleistungsvertrag, basierend auf einem
getrennten Angebot abzuschließen. Dies müsste aber ausdrücklich vereinbart werden. in Ermangelung einer
getrennten Vereinbarung ist die langfristige Unterstützung Teil des Vertrages und wird auf Stundenbasis
abgerechnet
3.1. Der Dienstleister schuldet eine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen und nach den
Regeln der fachgerechten Berufsausübung. Die Leistungen stellen, soweit nicht ausdrücklich
schriftlich anders vereinbart, eine reine Mittelverpflichtung (obligation de moyens /
middelenverbintenis) und keine Erfolgsverpflichtung dar.
3.2. Der Dienstleister schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg,
keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Produktivitätssteigerung, keine fehlerfreie oder
ununterbrochene Funktion externer Software und keine uneingeschränkte rechtliche,
steuerliche, buchhalterische oder regulatorische Konformität der beim Kunden eingesetzten
Prozesse oder Systeme.
3.3. Termine, Fristen, Projektpläne, Zeitangaben, Go-live-Daten, Schätzungen und
Stundenschätzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
3.4. Angaben des Dienstleisters zu Aufwand, Dauer oder Ressourcenbedarf beruhen auf dem
bei Angebotsabgabe bekannten Sachstand. Änderungen des Projektumfangs, geänderte
Anforderungen, fehlende Mitwirkung oder neu erkannte technische oder fachliche
Komplexität können zu Anpassungen von Aufwand, Planung und Vergütung führen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Unterlagen, Entscheidungen, Freigaben, Testdaten, Zugänge, Ansprechpartner
und sonstigen Mitwirkungsleistungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen.
4.2. Der Kunde benennt auf Verlangen des Dienstleisters mindestens einen fachlich und
organisatorisch zuständigen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu
treffen oder zu veranlassen.
4.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Vorgaben,
Spezifikationen, Geschäftsvorgänge, Stammdaten, Buchungslogiken, steuerlichen
Einstellungen, Preislogiken und sonstigen Inhalte sachlich zutreffend, vollständig und aktuell
sind.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, vom Dienstleister vorgelegte Konzepte, Zwischenergebnisse,
Konfigurationen, Teststände, Dokumentationen, Rückfragen oder Freigabeanforderungen
unverzüglich zu prüfen und beanstandete Punkte konkret mitzuteilen.
4.5. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten, die Einrichtung und Aufrechterhaltung
angemessener Backups, die Kontrolle produktiver Datenbestände, die Prüfung von Importen,
die Freigabe von Änderungen und die Überwachung seines produktiven Systems selbst
verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.6. Der Kunde stellt sicher, dass der Dienstleister im erforderlichen Umfang rechtmäßigen
Zugriff auf die relevanten Systeme, Konten, Testumgebungen, Schnittstellen,
Drittanbieterplattformen und technischen Ressourcen erhält.
4.7. Verzögerungen, Mehraufwand, Unterbrechungen, Fehlkonfigurationen oder Schäden, die
ganz oder teilweise auf unrichtige, unvollständige, verspätete oder widersprüchliche Angaben
oder Mitwirkungsleistungen des Kunden zurückzuführen sind, gehen ausschließlich zu Lasten
des Kunden.
4.8. Wird der Dienstleister durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des
Kunden an der Leistungserbringung gehindert oder beeinträchtigt, verlängern sich vereinbarte
Fristen angemessen; zudem ist der dadurch entstehende Zusatzaufwand vom Kunden nach
den vereinbarten Sätzen zu vergüten.
5. Angebote, Zustandekommen des Vertrags und
Zusatzleistungen
5.1. Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
5.2. Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters,
schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden,
oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch den Dienstleister auf
Anforderung oder mit Zustimmung des Kunden.
5.3. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
5.4. Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, insbesondere
Änderungswünsche, zusätzliche Anforderungen, nachträgliche Anpassungen, erweiterte
Analysen, zusätzliche Tests, Fehlerursachenanalysen, Datenbereinigungen, Datenmigrationen,
Schulungen oder Supportleistungen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert
vergütet.
5.5. Der Dienstleister ist berechtigt, Zusatzleistungen auch dann zu erbringen und
abzurechnen, wenn sich deren Notwendigkeit erst im Verlauf des Projekts ergibt und deren
Durchführung im objektiven Interesse des Projektfortschritts liegt oder vom Kunden
ausdrücklich oder konkludent verlangt wird.
6. Änderungswünsche und Projektänderungen
6.1. Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Leistungsumfang, Prioritäten, Prozessen,
Integrationen, Berichten, Workflows, Berechtigungen, Schnittstellen oder sonstigen
Projektbestandteilen bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
6.2. Der Dienstleister ist berechtigt, für die Prüfung, Bewertung und Umsetzung von
Änderungswünschen zusätzlichen Aufwand nach Zeitaufwand abzurechnen.
6.3. Der Dienstleister kann die Umsetzung eines Änderungswunsches von einer vorherigen
schriftlichen Bestätigung des Zusatzaufwands, einer Anpassung des Projektplans oder einer
Vorschusszahlung abhängig machen.
6.4. Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Termine, Ressourcen,
Prioritäten, Testaufwand, Abhängigkeiten und Vergütung haben. Der Dienstleister haftet nicht
für Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus vom Kunden veranlassten Änderungen
resultieren.
7. Abnahme, Prüfung und Freigabe
7.1. Soweit eine Abnahme nach Art der Leistung sachgerecht ist, hat der Kunde die vom
Dienstleister mitgeteilten Ergebnisse, Konfigurationen, Liefergegenstände, Teststände oder
abgeschlossenen Projektphasen unverzüglich zu prüfen.
7.2. Der Kunde hat offensichtliche Mängel, Fehler oder Abweichungen unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der Bereitstellung oder
nach Zugang des jeweiligen Ergebnisses, schriftlich und konkret mitzuteilen.
7.3. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine hinreichend konkrete Beanstandung, gilt die
betreffende Leistung oder Projektphase als abgenommen bzw. freigegeben.
7.4. Eine Abnahme oder Freigabe gilt ferner als erfolgt, sobald der Kunde die betreffende
Leistung produktiv nutzt oder deren Nutzung durch Dritte veranlasst, es sei denn, die Nutzung
erfolgt ausschließlich zu Testzwecken und wurde ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
7.5. Unerhebliche Mängel oder solche, die die bestimmungsgemäße Nutzung nicht wesentlich
beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht.
8. Vergütung, Stundensätze und Auslagen
8.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Pauschalhonorar vereinbart wurde, erfolgt die
Vergütung auf Stundenbasis zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen.
8.2. Soweit keine abweichenden Stundensätze schriftlich vereinbart wurden, gelten die zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze des Dienstleisters.
8.3. Der Dienstleister dokumentiert die erbrachten Leistungen in angemessener Weise,
insbesondere durch Zeiterfassung, Tätigkeitsberichte, Projekteinträge, Ticketdokumentation
oder sonstige Leistungsnachweise. Diese Informationen zum Aufwand sind transparent und
für den Kunden jederzeit einsehbar.
8.4. Reisezeiten, Fahrzeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen, Parkkosten sowie
sonstige notwendige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.5. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlich
geschuldeter Abgaben.
8.6. Der Dienstleister ist berechtigt, bei länger andauernden Projekten, erhöhtem
Ausfallrisiko, erheblichem Zusatzaufwand oder begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden angemessene Vorschüsse, Zwischenabrechnungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9. Abrechnung und Rechnungsbeanstandung
9.1. Der Dienstleister ist berechtigt, seine Leistungen monatlich im Nachhinein abzurechnen,
sofern keine andere Abrechnungsweise vereinbart wurde.
9.2. Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang auf ihre
inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
9.3. Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb dieser Frist schriftlich unter konkreter
Bezeichnung der beanstandeten Positionen mitzuteilen. Allgemeine, pauschale oder nicht
substantiierte Einwendungen genügen nicht.
9.4. Nicht fristgerecht und nicht konkret beanstandete Rechnungspositionen gelten
vorbehaltlich zwingenden Rechts als anerkannt.
9.5. Die Beanstandung einzelner Rechnungspositionen berechtigt den Kunden nicht zur
Zurückbehaltung des gesamten Rechnungsbetrags. Unstreitige Positionen bleiben fristgerecht
zahlbar.
10. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
10.1. Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2. Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen auf den offenen Betrag von Rechts wegen und
ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des nach dem belgischen Gesetz vom 2.
August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr anwendbaren
Zinssatzes an, soweit dieses Gesetz anwendbar ist.
10.3. Zusätzlich schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung die
gesetzlich vorgesehene pauschale Entschädigung sowie gegebenenfalls weitere gesetzlich
zulässige Beitreibungs- und Schadensersatzansprüche.
10.4. Teilzahlungen werden zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet.
10.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle offenen, auch noch nicht fälligen
Forderungen des Dienstleisters sofort fällig, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit der
Dienstleister den Kunden zuvor hierauf hingewiesen hat oder die Voraussetzungen einer
berechtigten Unsicherheitseinrede vorliegen.
10.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen des Dienstleisters aufzurechnen, es sei
denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11. Aussetzung der Leistungen
11.1. Der Dienstleister ist berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen ganz oder teilweise
auszusetzen, wenn:
der Kunde fällige Rechnungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht
bezahlt,
der Kunde seinen Mitwirkungs-, Prüfungs-, Freigabe- oder Informationspflichten nicht
nachkommt,
die weitere Leistungserbringung wegen fehlender Zugänge, fehlender Entscheidungen
oder fehlender Mitwirkung objektiv unzumutbar oder nicht sinnvoll möglich ist,
begründete Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der
Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
11.2. In dringenden Ausnahmefällen, insbesondere bei erheblichem Zahlungsrückstand,
schwerwiegender Vertragsverletzung oder ernstlicher Gefährdung der Systeme, Daten oder
Rechte des Dienstleisters, kann die Aussetzung ohne vorherige Nachfrist erfolgen.
11.3. Die Aussetzung lässt die Vergütungsansprüche des Dienstleisters für bereits erbrachte
Leistungen unberührt.
11.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, soweit die Aussetzung berechtigt
war.
11.5. Durch die Aussetzung entstehender Mehraufwand, Reaktivierungsaufwand, erneute
Einarbeitung oder Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag entweder für die Dauer des jeweiligen
Projekts oder als unbefristetes Dauerschuldverhältnis für Support-, Beratungs- oder
Begleitleistungen geschlossen.
12.2. Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von einem
Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
12.3. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
12.4. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn:
der Kunde trotz Mahnung wesentliche Zahlungspflichten verletzt,
der Kunde nachhaltig gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt,
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit objektiv nicht mehr möglich ist,
der Kunde insolvenzreif wird, ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird
oder vergleichbare Umstände vorliegen.
12.5. Im Falle einer Beendigung des Vertrags sind sämtliche bis zum Wirksamwerden der
Beendigung erbrachten Leistungen, angefallenen Zeiten, begonnenen Arbeiten, bereits
disponierten Fremdkosten und sachlich veranlassten Beendigungsaufwände vom Kunden zu
vergüten.
13. Subunternehmer und Dritte
13.1. Der Dienstleister ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung ganz oder teilweise
qualifizierter Mitarbeiter, Freelancer, verbundener Unternehmen oder sonstiger
Subunternehmer zu bedienen.
13.2. Der Dienstleister bleibt für die ordnungsgemäße Auswahl und Steuerung der von ihm
eingesetzten Erfüllungsgehilfen verantwortlich.
13.3. Soweit für die Leistungserbringung Leistungen oder Systeme Dritter eingebunden
werden, haftet der Dienstleister nicht für deren Verfügbarkeit, Kontinuität, Fehlerfreiheit,
Supportbereitschaft oder Vertragsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
14. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
14.1. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte, Urheberrechte, Know-how-Rechte, Methoden,
Vorlagen, Konzepte, Skripte, Dokumentationen, Modelle, Konfigurationsansätze, Prozesse,
Bibliotheken, Tools, Arbeitsweisen und sonstigen vorbestehenden oder während der
Leistungserbringung entwickelten allgemeinen Bestandteile verbleiben ausschließlich beim
Dienstleister oder beim jeweiligen Rechtsinhaber.
14.2. Soweit der Dienstleister für den Kunden konkrete projektspezifische Arbeitsergebnisse
erstellt und diese urheberrechtlich oder sonst immaterialgüterrechtlich geschützt sind, erhält
der Kunde nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Vergütung ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur internen Nutzung der
betreffenden Ergebnisse im Rahmen des vereinbarten Geschäftszwecks erforderlich ist.
14.3. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Veräußerung, Offenlegung, Vervielfältigung
außerhalb des Vertragszwecks, Dekompilierung, Wiederverwendung für Dritte oder
kommerzielle Verwertung durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
Dienstleisters unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
14.4. Rechte an Software, Modulen, Schnittstellen, Komponenten oder Inhalten Dritter
verbleiben ausschließlich bei deren jeweiligen Rechtsinhabern und richten sich nach den
Bedingungen des betreffenden Dritten.
14.5. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Daten, seiner geschäftlichen Inhalte und seiner ihm
zustehenden vorbestehenden Rechte.
15. Vertraulichkeit
15.1. Jede Partei verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung
zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu
behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
15.2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere technische, kommerzielle,
organisatorische, finanzielle, strategische und betriebliche Informationen, Kundendaten,
Zugangsdaten, Prozesse, Dokumentationen, Angebote, Preisgestaltungen, Projektinhalte und
sonstige nicht offenkundige Informationen.
15.3. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung allgemein zugänglich sind,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden,
unabhängig ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden,
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung
offengelegt werden müssen; in diesem Fall ist die andere Partei, soweit rechtlich
zulässig, vorab zu informieren.
15.4. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern,
Beratern oder Subunternehmern zugänglich machen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen
und ihrerseits angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
15.5. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum
von fünf Jahren fort, soweit nicht zwingendes Recht oder die Natur der Information eine
längere Geheimhaltung gebietet.
16. Datenschutz
16.1. Jede Partei ist für die Einhaltung der auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen
Vorschriften in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
16.2. Soweit der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten
im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür ein Auftragsverarbeitungsverhältnis im Sinne
der Datenschutzvorschriften vorliegt, werden die Parteien auf erstes Anfordern eine
gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
16.3. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten an den
Dienstleister und zu deren Verarbeitung im Rahmen des Vertrags rechtlich befugt ist.
16.4. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die materielle Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitungsvorgänge des Kunden, dessen Informationspflichten oder dessen
Aufbewahrungspflichten rechtlich zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als
Beratungsleistung vereinbart wurde.
16.5. Der Kunde hat personenbezogene Daten auf das für die Leistungserbringung
erforderliche Maß zu beschränken und nach Möglichkeit Testdaten, Pseudonymisierung oder
sonstige datensparsame Verfahren einzusetzen.
17. Gewährleistung und Mängelrechte
17.1. Soweit der Dienstleister Dienstleistungen erbringt, schuldet er keine werkvertragliche
Erfolgsgarantie, sondern lediglich die vertragsgemäße Erbringung nach Maßgabe von Artikel
3 dieser AGB.
17.2. Sofern ausnahmsweise ein konkret abgrenzbares Arbeitsergebnis geschuldet ist und
dieses einen vom Dienstleister zu vertretenden wesentlichen Mangel aufweist, ist der
Dienstleister zunächst berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Frist
nachzubessern oder eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
17.3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, hinreichend konkret und nachvollziehbar zu rügen
und dem Dienstleister Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben.
17.4. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel beruht auf:
unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden,
Eingriffen des Kunden oder Dritter,
Änderungen an Konfigurationen oder Datenbeständen,
Fehlern externer Software, Updates oder Drittanbietersysteme,
fehlenden Backups,
unsachgemäßer Nutzung,
unterlassener Prüfung oder verspäteter Rüge.
18. Haftung
18.1. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf einer ihm zurechenbaren
Vertragsverletzung oder sonstigen Pflichtverletzung beruhen und nach Maßgabe der
vorliegenden Klausel ersatzfähig sind.
18.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
18.3. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für den unmittelbaren,
vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
18.4. Der Dienstleister haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere
nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Produktionsausfall, Nutzungsausfall,
Reputationsschäden, Datenverlust, Mehraufwand des Kunden, Verlust von Geschäftschancen
oder Ansprüche Dritter, es sei denn, zwingendes Recht bestimmt etwas anderes.
18.5. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die ganz oder teilweise zurückzuführen sind
auf:
unrichtige, unvollständige oder verspätete Informationen oder Entscheidungen des
Kunden,
fehlende Mitwirkung des Kunden,
Ausfälle, Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Fehler externer Anbieter, Plattformen
oder Softwareprodukte,
vom Kunden oder von Dritten vorgenommene Änderungen,
mangelnde Datensicherung, fehlende Backups oder unzureichende interne Kontrollen
des Kunden,
die Nutzung der Leistungen zu einem nicht vereinbarten oder ungeeigneten Zweck.
18.6. Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte vertragliche und außervertragliche Haftung
des Dienstleisters pro Schadensfall und insgesamt pro Vertragsverhältnis begrenzt auf den
höheren der folgenden Beträge:
den Netto-Gesamtbetrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem
haftungsauslösenden Ereignis für das betreffende Projekt oder Vertragsverhältnis
tatsächlich gezahlten Vergütung,
oder 10.000 EUR.
18.7. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung nach zwingendem
Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, insbesondere bei Vorsatz, bei
Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie in sonstigen zwingenden Ausnahmefällen.
19. Höhere Gewalt
19.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer
Verpflichtungen, soweit diese auf höhere Gewalt oder ein außerhalb ihres zumutbaren
Einflussbereichs liegendes Ereignis zurückzuführen ist.
19.2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Epidemien,
Pandemien, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, länger andauernde Strom- oder
Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle externer Infrastrukturen, Ausfälle
wesentlicher Drittanbieter, staatliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare und
unabwendbare Umstände.
19.3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und
voraussichtliche Dauer des Ereignisses und bemüht sich, die Auswirkungen nach besten
Kräften zu begrenzen.
19.4. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, ist jede Partei
berechtigt, den betroffenen Vertragsteil schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
20. Referenznennung
20.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsabschluss in angemessener
Weise als geschäftliche Referenz zu benennen und dessen Firma und Logo zu diesem Zweck
zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
20.2. Eine inhaltliche Beschreibung des Projekts oder die Veröffentlichung vertraulicher
Informationen erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
21. Abwerbeverbot
21.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von
zwölf Monaten nach Beendigung des Vertrags keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder
wesentlichen Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters, die mit der Leistungserbringung befasst
waren, unmittelbar oder mittelbar ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters
abzuwerben oder einzustellen.
21.2. Im Falle eines Verstoßes schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von
sechs Bruttomonatsvergütungen der betreffenden Person, unbeschadet des Rechts des
Dienstleisters, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
22. Beendigung, Herausgabe und Mitwirkung beim Exit
22.1. Nach Vertragsbeendigung wird der Dienstleister dem Kunden auf dessen Wunsch und
gegen Vergütung zum üblichen Stundensatz in angemessenem Umfang bei einer geordneten
Übergabe oder Beendigung der Zusammenarbeit mitwirken.
22.2. Ein Anspruch des Kunden auf unentgeltliche Exit-, Migrations-, Dokumentations-,
Übergabe- oder Schulungsleistungen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
22.3. Zurückbehaltungsrechte des Dienstleisters wegen offener Forderungen bleiben im
gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.
23. Salvatorische Klausel
23.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig
oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
23.2. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt,
soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.
23.3. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
23.4. Alle Klauseln werden als teilbar erachtet.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1. Es gilt ausschließlich belgisches Recht, unter Ausschluss des internationalen
Privatrechts, soweit dieses auf die Anwendung ausländischen Rechts verweisen würde.
24.2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Dienstleister und einem Kunden, der
Unternehmen im Sinne dieser AGB ist, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks
EUPEN zuständig.
24.3. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Kunden alternativ auch vor dem nach
allgemeinem Recht zuständigen Gericht zu verklagen.
25. Sprache
25.1. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.
25.2. Soweit Übersetzungen erstellt werden, dienen diese nur der Information. Im Fall von
Auslegungsdifferenzen geht die deutsche Fassung vor, soweit zwingendes Recht dem nicht
entgegensteht.
26. Schlussbestimmungen
26.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der
Schriftform, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Form vorsieht.
26.2. Ein Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und
schriftlich erklärt wird.
26.3. Dass eine Partei ein Recht nicht oder nicht sofort ausübt, gilt nicht als Verzicht auf
dieses Recht